Richtlinie - Umgang mit Medikamenten in der Altenpflege
Bitte die Hilfen für die eigene Einrichtung
noch überarbeiten !
Im Rahmen der Qualitätssicherung
Gültig ab : November 1999
Name der Einrichtung
Durchführung durch : - Examinierte Mitarbeiter
Allgemeine Richtlinien :
Umgang mit Arzneimitteln wird durch das Arzneimittelgesetz geregelt ( enthält Vorschriften über die Herstellung Zulassung Kontrolle Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln )
Nur durch sorgfältigen Umgang mit AM.kann sichergestellt werden, daß sie nicht in unbefugte Hände geraten oder ein Bewohner z.B. durch falsche Dosierung Schaden erleidet
Jedes Arzneimittel hat Nebenwirkungen, aus diesem Grunde werden die Beipackzettel in der Originalverpackung oder einem extra Ordner aufbewahrt
Bei neu verordneten Medikamenten ist sorgfältig auf das Auftreten von Nebenwirkungen achten - Info an Arzt
Medikamentengabe nur nach Anweisung durch den Arzt
Beim Anordnen gibt der Arzt die Arzneimittelform, Arzneimitteldosierung und Zeitpunkt der Gabe an ( dies wird in die Pflegedokumentation eingetragen )
Lagerung und Aufbewahrung von Medikamenten :
Medikamente werden personenbezogen gelagert, dokumentiert und ständig unter Verschluss gehalten
Zusätzlich wird die Originalverpackung oder die Tropfenflasche mit dem Namen des Bewohners versehen
Allgemeine Bevorratung hat zu unterbleiben, Medikamente verstorbener Bewohner sind zu vernichten oder über die Apotheke zu entsorgen
Lagerungshinweise sind aus dem Beipackzettel oder der Medikamentenverpackung ersichtlich
Einige Medikamente müssen gekühlt bei 2 - 8 Grad im Kühlschrank gelagert werden - dort nur Medikamente keine Nahrungsmittel - engmaschige Temperaturkontrollen ( Thermometer ) sowie Reinigung und Abtauen des Arzneimittelkühlschranks
Bei Insulinflaschen und bei flüssigen Arzneimitteln ist neben dem Namen des Bewohners auch das Anbruchdatum auf dem Etikett zu vermerken
Feuergefährliche Stoffe wie Alkohol oder Äther dürfen nicht in der Nähe von Heizungen oder direkter Sonneneinstrahlung gelagert werden
Um Verwechslungen zu vermeiden - nie Medikamente in andere Behälter umfüllen
Tbl immer in der Originalverpackung aufbewahren - Chargenummer u. Verfallsdatum dürfen nicht entfernt werden
Die Bestellmenge wird dem individuellen Bedarf angepaßt, der personenbezogene Vorat sollte nicht länger als 14 - 21 Tage reichen, damit Medikamente nicht verfallen und um die Übersicht zu behalten - Lagerung erfolgt Personenbezogen
Bestellung erfolgt schriftlich immer Montags - Abholung der Rezepte immer Mittwochs - Ausnahme Feiertage
Arzneimittel werden in einem verschlossenen Schrank gelagert - Dienstzimmer wird immer verschlossen ( siehe Dienstanweisung bei Neueinstellung )
Medikamentenschrankreinigung 1 x monatlich mit Überprüfung der Verfallsdaten
Medikamente die nicht mehr benötigt werden oder kurz vor dem Verfallsdatum stehen werden an die Apotheke zurückgegeben
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