Richtlinie Dienstplangestaltung in der Altenpflege
Bitte die Hilfen für die eigene Einrichtung
noch überarbeiten !
Im Rahmen der Qualitätssicherung
Gültig ab : Februar 2001 Name der Einrichtung
Qualifizierung
alle Wohngruppenleitungen - evtl. deren Stellvertretungen
Zeitpunkt der Erstellung
Erstellung - 20 Tage vor Monatsbeginn
Aushang 14 Tage vor Monatsbeginn nach Genehmigung durch die Pflegedienstleitung
Ziele:
der Kundenorientierung :
Sicherstellung der Pflege und Betreuung für die Bewohner über 24 Std./ tgl.
zeitspannenbezogene Personaleinsatzplanung entsprechend der Arbeitsintensität
( verstärkter Personaleinsatz in den Morgen- und Abendstunden und während
der Mahlzeiten )
der Dienstplan hat sich dem Bewohner anzupassen - nicht umgekehrt
Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung des Prinzips, der Gewährleistung
einer normalen Lebensgestaltung für die Bewohner
der Wirtschaftlichkeit :
Optimale Personaleinsatzplanung
zu den Zeiten mit hoher Arbeitsdichte - vermehrter Personaleinsatz
zu den Zeiten mit geringer Arbeitsdichte - verminderter Personaleinsatz
Koordination der Personalmenge erfolgt durch den ökonomischen Einsatz
von Teilzeitkräften und der Steuerung der Arbeitszeit- und Pausenregelung
der Mitarbeiterzufriedenheit :
Erfüllung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben und Bestimmungen
Berücksichtigung der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse
Gewährleistung von Arbeitszeitgewißheit und sorgfältiger
Planung der Einsätze
langfristige Planung der Dienste und des Urlaubs
Vermeidung von Dienständerungen von einem Tag auf den anderen
Vermeidung von Rückrufen aus dem Urlaub oder aus freien Tagen
Berücksichtigung von Mitarbeiterwünschen
Funktionen
als Juristisches Dokument :
als Grundlage bei Haftungsprozessen
als Grundlage bei Arbeitsgerichtsprozessen
als Regelinstrument :
als Anwesenheitskontrolle
als Qualifikationskontrolle
als Berechnungsgrundlage :
von Urlaubsanspruch
von Zeitzuschlägen
von Sollstunden und Überstunden
als Qualitätsmesser :
der qualitativen und quantitativen Bewohnerversorgung
als Kostenkontrollinstrument :
des optimalen zeitlichen Personaleinsatzes
des optimalen quantitativen Personaleinsatzes
Einflußfaktoren
Bewohnerspezifische Besonderheiten ( Veranstaltungen / Termine etc. )
Organisatorische Besonderheiten ( Besprechungstermine etc. )
Gesetzliche Vorschriften ( Arbeitszeitgesetz / Jugendarbeitsschutzgesetz etc. )
Tarifliche Regelungen
Arbeitsverträge
Mitarbeiterspezifische Besonderheiten ( Krankheit / Mitarbeiterwünsche etc. )
Rahmendienstplan
Betriebsvereinbarungen
Dienstanweisungen
Regeln
eindeutige Zuständigkeitsregelung
Gesamtverantwortung liegt bei der Pflegedienstleitung
Mindestbesetzung jeder Wohngruppe -
Frühdienst = 3 Pflegekräfte
Spätdienst = 2 Pflegekräfte
Nachtdienst = 1 Pflegekraft
Einteilung der Pflegekräfte je nach Qualifikation entsprechend der Mindestbesetzung - d.h. je Wohngruppe und je Schicht 1 exam. Pflegefachkraft ( Ausnahme = Nachtdienst - 1 exam. Pflegefachkraft für die ganze Einrichtung )
gegenschichtiger Einsatz von Wohngruppenleitung und Stellvertretun
Besetzungsverantwortung der einzelnen Schichten liegt bei der Wohngruppenleitung
Erstellung erfolgt als Monatsdienstplan unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit
innerhalb der Einrichtung ist eine eindeutige Symbolik der Dienstzeiten vorgegeben ( die Symbolik und die Schichtzeiten sind der vorgedruckten Legende zu entnehmen )
der Dienstplan enthält :
a) Nachname der Mitarbeiter
b) Handzeichen der Mitarbeiter
c) Qualifikationsbezeichnung der Mitarbeiter
d) SOLL - Arbeitszeit der Mitarbeiter
e) pro Mitarbeiter 3 Spalten
- 1. Spalte = Soll - Spalte / Eintrag geplanter
Dienste
- 2. Spalte = IST - Spalte / Eintrag abweichender
Dienste
- 3. Spalte = Spalte für Abweichungen
/Stundendifferenzen
f) Nachweis der noch auszugleichenden Feiertage und
Mehrarbeitsstunden = Übertrag zum Folgemonat
g) Dienstplanzeitraum, Wohnbereich
h) Gültigkeitsdatum und Unterschrift der WG - Leitung
der Dienstplan ist ein Dokument und mit Kugelschreiber zu erstellen
Änderungen erfolgen nur durch die Wohngruppenleitung mit rotem Kugelschreiber
für den Wochenendeinsatz ist darauf zu achten, daß ein kompetenter Mitarbeiter als Ansprechpartner für Angehörige zur Verfügung steht
Mitarbeiterwünsche werden, soweit bewohnerbezogen und wirtschaftlich möglich, berücksichtigt
Erstellung erfolgt als feststehende Planung drei Wochen vor Ablauf des alten Planes und ist rechtzeitig der Pflegedienstleitung zur Genehmigung vorzulegen
Aushang erfolgt nach Genehmigung durch die Pflegedienstleitung als feststehende Planung zwei Wochen vor Ablauf des alten Planes
Änderungen nach Aushang sind nur möglich, wenn Mitarbeiter mit einem gleichqualifiziertem Mitarbeiter tauschen
das Sammeln von Mehrarbeitsstunden ist unzulässig - die Wohngruppenleitung /
Pflegedienstleitung ist berechtigt, kurzfristig Überstundenfrei anzuordnen und muß dieses auch tun, wenn die Mindestbesetzung deutlich überschritten wird
Zeitzuschläge und Zulagen werden durch die Wohngruppenleitungen errechnet und bis zum 15. des Folgemonats in der Buchhaltung eingereicht
nach Ablauf ist eine ordentliche Ausführung, zwecks Eintrag der IST- Arbeitszeiten bei der Pflegedienstleitung einzureichen
der Dienstplan ist nach Ablauf mindestens 2 Jahre aufzubewahren
ich bedanke mich für die freundliche Unterstützung der :