Richtlinie Umgang mit der Pflegedokumentation in der Altenpflege
Bitte die Hilfen für die eigene Einrichtung
noch überarbeiten ! © SteRo 2000
Im Rahmen der Qualitätssicherung
Gültig ab : November 2000
Name der Einrichtung
Durchführung durch : alle Mitarbeiter/innen im Pflegebereich
Allgemeine Richtlinien :
Für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens besteht eine gesetzliche Dokumentationspflicht
Die Notwendigkeit der Dokumentation dient der Sicherung der Pflegequalität und wird im Pflegeversicherungsgesetz unterstrichen
Nur durch sorgfältige Dokumentation kann eine optimale Versorgung der Bewohner sichergestellt werden
Die Pflegedokumentation ist das wichtigste Kommunikations - und Planungshilfsmittel in der Pflege
Die Handhabung mit der Pflegedokumentation erfordert eine bestimmte Sorgfaltspflicht, da es sich um ein Dokument handelt
Nur was schriftlich vorgewiesen werden kann hat juristischen Bestand und kann die Pflegenden vor Nachteilen und Strafen schützen
Die Rechtsprechung zeigt auf, dass pflegerische Leistungen nur dann als erledigt gelten, wenn sie auch dokumentiert werden
Durch eine gründliche bewohnerbezogene Dokumentation bestehen erhebliche Möglichkeiten der Übereinstimmung einer angemessenen Einstufung durch den MDK mit dem tatsächlichen Pflegeaufwand
Eine gut geführte Pflegedokumentation sichert die finanziellen Grundlagen der Pflegeeinrichtung und findet Niederschlag in den Pflegesatzverhandlungen
Das Pflegedokumentationssystem wird in einem verschließbaren Raum aufbewahrt
Einsicht und Zugang zur Pflegedokumentation haben derzeit nur Personen die direkt oder indirekt an der pflegerischen oder medizinischen Versorgung beteiligt sind ( Pflegepersonal, Ärzte, Therapeuten und Betreuer mit dem Aufgabengebiet der Gesundheitsfürsorge ) = Personen die der Schweigepflicht unterliegen
Recht auf Einblick haben weiterhin die Heimaufsicht, der MDK und im Prozeßfall auch Gerichte und Staatsanwaltschaft
Wer Einsicht nehmen will, muß sich ausweisen können
Angehörige haben kein Recht auf Einsicht in die Pflegedokumentation, es sei denn, sie sind als gesetzlicher Betreuer bestimmt oder das schriftliche Einverständnis des Bewohners liegt vor
Die schriftliche Dokumentation beginnt bei der Übernahme der Bewohner und endet bei Abschluß aller den Bewohner betreffenden Leistungen
Die Archivierungszeit beträgt bis zu 30 Jahre nach Abschluß der Behandlung oder der Leistungen
Wichtig
Die Pflegedokumentation muß sich am Pflegeprozess orientieren !
Sie muß einrichtungseinheitlich, gut lesbar, verständlich, mit Tinte geschrieben,
nicht verfälscht, übersichtlich, aktuell und kontinuierlich geführt sein
!
spezielle Richtlinien :
Einheitliches Dokumentationssystem in der Einrichtung
Beachtung der einheitlichen Stecksignale :
- blau = Mitteilung an die Frühschicht
- grün = Mitteilung an die Spätschicht
- rot = Mitteilung an die Nachtschicht
- gelb = .......
- schwarz = .........
Evtl.- Einheitliche Markierung der Beschriftungsstreifen für :
- Diabetiker = gelber Klebepunkt
- insulinpflichtige Diabetiker = gelber Klebepunkt mit Eintrag I
- Macumarpflichtige Patienten = roter Klebepunkt
Eintragungen in die bewohnerbezogene Pflegedokumentation sind erst nach Dokumentation in der Kürzelliste / Eintragsnachweis / Handzeichennachweis möglich gilt auch für behandelnde Ärzte ! ( Handzeichen wird auf dem Dienstplan hinter dem Namen vermerkt )
Eintragungen in die Pflegedokumentation erfolgen nur mit Tinte oder Kugelschreiber - Eintragungen mit Bleistift sind unzulässig
Manipulationen mit Tipp-Ex, Überkleben, Radieren gelten als Dokumentenfälschung
Streichungen und andere Korrekturen werden so vorgenommen, dass der Originaleintrag noch erkennbar ist
Eintragungen der Frühschicht erfolgen mit blauer Farbe
Eintragungen der Spätschicht erfolgen mit grüner Farbe
Eintragungen der Nachtschicht erfolgen mit roter Farbe
Tätigkeiten durch 2 Personen werden auch durch 2 Personen dokumentiert
Identität zwischen Leistungserbringer und eintragender Person sind zwingend erforderlich
Inhalte der Pflegedokumentation :
Stammblatt / Anamnese
Leistungsnachweise / Grundpflegenachweis ( Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst )
Medizinische Pflege / Behandlungspflege
Pflegeplanung
Medikamentenblatt
Visitenblatt / Ärztliche Anordnungen
Vitalzeichenkontrollblatt
Inkontinenznachweis / Toilettentraining
Berichteblatt
Verlegungsbericht / Überleitungsbogen ( unveränderbare Stammdaten sind im
Vorfeld auszufüllen )
Einrichtungspezifische Zusatzformulare :
Hausinterner Biographiebogen
Durchführungsnachweis - Kurzzeitpflege
Flüssigkeitsbilanzierung
Hausinterner Lagerungsplan
Mobilisierung / Aktivierung
Bestimmung der Pflegebedürftigkeit / ATL
Diabetesüberwachung
Norton - Skala / Wundverlauf
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