Hygienestandard
MRSA / ORSA in der Altenpflege
Dieser Hygienestandard wurde auf der Grundlage von Empfehlungen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes erstellt !
Im Rahmen der Qualitätssicherung
Gültig ab : Juli 2002 / Park - Residenz Alfeld
Hinweis :
Alle Mitarbeiter müssen sich strikt an die Grundregeln der Hygiene halten !
Die Beachtung der Richtlinie Nr.8 - Hygienische Händedesinfektion - ist die wichtigste Maßnahme !
Ziele :
Vermeidung von Keimverschleppung / Schutz vor Keimverschleppung
Schutz vor Kolonisation beim Pflegepersonal
Anmerkungen :
Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-positive Bewohner betreuen !
Das Personal und die behandelnden Ärzte sind über den MRSA-Nachweis zu informieren !
Bei Verlegung in ein Krankenhaus oder eine nachfolgende Einrichtung sind die behandelnden Ärzte sowie die Krankentransportdienste zu informieren !
Bei gehäuftem Auftreten in der Einrichtung sollten weitere Untersuchungen veranlasst werden !
Mitarbeiter mit chronischen Hauterkrankungen sollen keine MRSA-positiven Bewohner betreuen !
Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen, so darf dieser keine pflegerischen Maßnahmen ( Wundversorgung, DK-Wechsel u.a.m. )
durchführen bis eine Sanierungsbehandlung ( inkl. Kontrolluntersuchung ) abgeschlossen ist !
Prinzipiell ist eine Isolierung wie im Krankenhaus nicht erforderlich !
MRSA-positive Bewohner ohne offene Wunden und ohne invasive Maßnahmen können ein Zimmer mit anderen Bewohnern teilen,
wenn diese ebenfalls keine offenen Wunden oder invasive Maßnahmen haben !
MRSA-positive Bewohner mit offenen Wunden, Katheter, Sonden, Tracheostoma oder die eine schwere Atemwegserkrankung haben,
sollten in einem Einzelzimmer untergebracht werden !
Ist eine Einzelzimmerunterbringung nicht möglich, dürfen sie das Zimmer nicht mit Bewohnern mit offenen Wunden, Katheter, Sonden,
Tracheostoma oder Atemwegsinfektion teilen !
Ein Zusammenlegen mehrerer MRSA-Träger ist möglich !
Routinemäßige Abstrichkontrollen von Bewohnern / Personal ist nicht notwendig !
Indikation :
Bewohner mit MRSA / ORSA - Nachweis
Maßnahmen :
A - Allgemeine Maßnahmen
B - Spezielle Maßnahmen
Durchführung : A - Allgemeine Maßnahmen :
Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur im Zimmer durchgeführt werden, nachdem alle anderen Mitbewohner versorgt wurden !
Mobile Bewohner können am Gemeinschaftsleben teilnehmen, wenn offene Wunden verbunden oder abgedeckt sind
und die Harnableitung über ein geschlossenes System erfolgt !
Die betroffenen Bewohner sollten angeleitet werden, sich gründlich die Hände zu waschen,
insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettengang !
Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Tätigkeit mit körperlichem Kontakt,
nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten, Ausscheidungen
und nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen sowie vor dem Verlassen des Zimmers durchzuführen !
Bei der Versorgung von Wunden, Tracheostoma, Sonden und Kathetern sollten Einmalhandschuhe getragen werden !
Sie werden anschließend sofort - vor weiteren Tätigkeiten im Zimmer - ausgezogen und entsorgt !
Beim Waschen von Bewohnern sollten Einmalhandschuhe getragen werden !
Schutzkittel oder Einmalschürzen sind bewohnergebunden bei der Wundversorgung und bei der Katheter- bzw. Sonden- und Tracheostomapflege,
sowie beim Kontakt mit Körpersekreten anzulegen.
Die Schutzkleidung wird vor dem Verlassen des Zimmers ausgezogen und verbleibt im Zimmer !
Die Schutzkleidung wird täglich gewechselt, bei sichtbarer Kontamination ist ein sofortiger Wechsel notwendig !
Pflegehilfsmittel sind bewohnerbezogen zu verwenden und im Zimmer zu belassen
oder vor der Anwendung an anderen Bewohnern gründlich zu desinfizieren !
Spritzen und andere medizinische Abfälle werden in dicht verschließbaren Behältern bzw. in Plastiksäcken wie üblich entsorgt !
Körper- und Bettwäsche sind bei Temperaturen über 60 Grad maschinell aufzubereiten !
Bestecke, Geschirr und sonstige Abfälle sind wie üblich zu behandeln !
Der Reinigungsdienst muss über die Maßnahmen informiert werden !
Die tägliche Reinigung soll mit jeweils frischen Reinigungsutensilien am Ende eines Durchganges erfolgen.
Sie unterscheidet sich nicht von der in anderen Zimmern !
Wenn das Zimmer eines MRSA-positiven Bewohners frei wird,
ist eine gründliche Schlussdesinfektion mit einem DGHM-gelisteten Präparat erforderlich !
Durchführung : B - Spezielle Maßnahmen :
Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder Sanierung mit Nasensalbe soll nach genauer Anweisung des Krankenhauses
unter ärztlicher Kontrolle zu Ende geführt werden !
Sanierungsmaßnahmen sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt in Hinblick auf eine spätere Krankenhauseinweisung
und eine Verbreitungsgefahr in der Einrichtung empfehlenswert !
Das Personal und die behandelnden Ärzte sind über den MRSA-Nachweis zu informieren !
© SteRo 2002
ich bedanke mich für die freundliche Unterstützung der :