
Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen
Grundsätze und Maßnahmen sind gültig bis Neuregelung !
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» MDK - Anleitung für Qualitätsüberprüfungen ( Oktober 2000 ) «
Allgemeines zu Qualitätsprüfungen
Art der Prüfungen
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a )Einzelprüfungen Anlaßbezogen |
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b )Stichproben |
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c )Vergleichbare Überprüfungen |
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In Niedersachsen zur Zeit nur anlaßbezogene Überprüfungen, |
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oft nach Defizitmeldungen seitens Angehöriger oder |
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ehemaliger Mitarbeiter oder durch den MDK. |
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Überprüfungen finden nur auf Antrag bei den |
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Landesverbänden der Pflegekassen statt. |
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Anmeldung oft am Vortag ! |
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Überprüfungen werden oft durch 2 Pflegefachkräfte, welche in |
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die Pflegedokumentation Einsicht nehmen dürfen, durchgeführt ! |
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Selten erfolgt eine Überprüfung der Ergebnisqualität, |
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in Einzelfällen ist es jedoch möglich, daß die Pflegetätigkeit |
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begutachtet wird ! |
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Der Prüfbericht wird innerhalb von 6 Wochen erstellt und enthält |
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Angaben zum Ergebnis der Prüfung und zu den terminlich |
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geregelten Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ! |
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