
Ich habe das Recht, bis zu meinem Tod
wie ein lebendiges menschliches Wesen
behandelt zu werden.
Ich habe das Recht, stets noch hoffen zu
dürfen - worauf immer sich diese
Hoffnung auch richten mag.
Ich habe ein Recht darauf, von Menschen
umsorgt zu werden, die sich eine
hoffnungsvolle Einstellung zu bewahren
vermögen - worauf immer sich diese
Hoffnung richten mag.
Ich habe das Recht, Gefühle und
Emotionen anläßlich meines nahenden
Todes auf die mir eigene Art und Weise
ausdrücken zu dürfen.
Ich habe das Recht, kontinuierlich
medizinisch und pflegerisch versorgt zu
werden, auch wenn das Ziel "Heilung"
gegen das Ziel "Wohlbefinden"
ausgetauscht werden muß.
Ich habe das Recht, nicht allein
zu sterben.
Ich habe das Recht, schmerzfrei
zu sein.
Ich habe das Recht, meine Fragen ehrlich
beantwortet zu bekommen.
J.C.Student / A.Busche
"Zu Hause sterben - Hilfen für Betroffene und Angehörige" 1994
Sterbebegleitung
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